Bildnutzungsrechte bei Portraitaufnahmen
Unter dem Begriff „Bildnutzungsrechte“ versteht man die Erlaubnis oder Lizenz, ein bestimmtes Bild zu verwenden. Diese Rechte regeln demnach, wie, wo und in welchem Umfang Bilder genutzt werden dürfen. Über die Bezahlung von Nutzungsrechten wird der Fotograf am wirtschaftlichen Erfolg der kreativen Leistung beteiligt.
Nutzungsabhängige Honorare sind daher keine ungerechtfertigte Forderung, sondern vielmehr ein fester Bestandteil der Kalkulation von jedem professionellen Fotografen.
Bei meinen Shootingpaketen „Businessportraits“ und „Bewerbungsbilder“ finden Sie die Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Bildnutzungsrechten. Diese Unterscheidung bezieht sich auf die Art und Weise, wie ihre Portraits verwendet werden dürfen.
Im Folgenden habe ich Ihnen eine kleine Erklärung der beiden Nutzungsformen zusammengestellt:
Private Bildnutzungsrechte
Private Bildnutzungsrechte erlauben es Ihnen, ihre Portraits für ihren persönlichen Gebrauch zu nutzen. Dies umfasst die Nutzung der Portraits für ihre Bewerbung sowie in sozialen Medienprofilen für nicht kommerzielle Zwecke. Das bedeutet, dass die Aufnahmen nicht im Kontext ihrer beruflichen Tätigkeit verwendet werden dürfen.
Portraitaufnahmen mit privaten Nutzungsrechten dürfen auch nicht an Dritte weitergegeben werden.
Einige Kriterien für private Bildnutzung:
- Persönliche Verwendung: Portraitaufnahmen für den persönlichen Gebrauch. Das Portrait darf im eigenen privaten Umfeld verwendet werden, z. B. im eigenen Zuhause, in privaten Fotobüchern oder auf dem eigenen Computer oder Smartphone.
- Social Media: Portraitaufnahmen für Social Media Accounts, die keinem geschäftliche oder kommerzielle Zwecke dienen.
- Bewerbung: Portraitaufnahmen für ihre Bewerbung.
Gewerbliche Bildnutzungsrechte
Mit den gewerblichen Bildnutzungsrechten dürfen die Portraitaufnahmen für geschäftliche oder kommerzielle Zwecke verwendet werden. Dies umfasst die Verwendung in Werbung, Marketing, Geschäftswebsites, Unternehmenspublikationen, Produktverpackungen und anderen geschäftlichen Anwendungen wie der Unternehmenskommunikation.
Die gewerbliche Bildnutzung von Portraitaufnahmen ist mit einer Lizenzgebühr verbunden, welche in meinen „Businessportrait“ Paketen bereits enthalten ist.
Einige Kriterien für gewerbliche Bildnutzung:
- Geschäftliche Websites: Portraitaufnahmen auf einer Unternehmenswebsite, einem Online-Shop oder einem Blog, der ihr Unternehmen oder ihre Marke repräsentiert.
- Werbung und Marketing: Portraitaufnahmen für Werbekampagnen, Social-Media-Werbung, Produktwerbung oder andere kommerzielle Zwecke.
- Printmaterialien: Portraitaufnahmen in gedruckten Materialien wie Broschüren, Flyern, Katalogen, Magazinen oder in der redaktionelle Nutzung.
- Produktverpackungen: Portraitaufnahmen auf Produktverpackungen oder Etiketten.
- Social Media für Geschäftszwecke: Portraitaufnahmen für einen geschäftlichen Social-Media Account, um ihre Marke oder Dienstleistungen zu bewerben.
- Veranstaltungen und PR: Portraitaufnahmen bei geschäftlichen Veranstaltungen, Pressemitteilungen oder PR-Aktivitäten.